Schaut euch meinen kurzen zusammenfassenden Artikel über den neuen Gesetzesentwurf zu Kinderpornosperren durch.
Nun sind vorgestern weitere Punkten hinzugefügt worden.
- Das BKA möchte in Echtzeit auf die vom Provider geloggten Daten zugreifen.
- Mit einem Besuch einer Stopp-Seite macht man sich nun auch sträflich. Denn ab jetzt gilt: Allein das Sichten dieser Stopp-Seite erfüllt die Voraussetzungen eines Strafbestands und damit einen für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht. „Jeder Nutzer, der auf einer Stopp-Seite landet, müsse daher mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen.„
Das Radiointerview mit von der Leyen besagte dagegen etwas Anderes.
Sie behaupte sowohl, dass „„der zufällige Versuch“, auf eine der gesperrten Seiten zu gelangen, nicht strafbar sei“, als auch dass „im Falle der DNS-Sperre „nichts gespeichert“ werde“.
Kann sich ja jeder selber einen Reim drauf bilden.