WikiLeaks Gründer Assange wird gesucht – meine Meinung

Ich reiß mich sehr zusammen im Blog nicht über den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (#JMStV) zu diskutieren aber bei der Assange Story müssen 1, 2 Details kurz genannt werden. Ich werde bewusst keine Wörter oder Wortgruppen fett markieren damit nichts aus dem Zusammenhang gerissen oder stärker gewichtet wird.


Seit gestern wird Julian Assange, Gründer von Wikileaks, wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung mit einem „Red Notice“ (188 Mitgliedsstaaten unterstützen den eigentlichen Haftbefehl eines Landes) gesucht.

Bei den meisten Newsseiten werden nicht mal weitere Details genannt. Nur wenige enthüllen, dass dabei „zwei Frauen“ die Hauptrolle spielen. Man muss sich fast anstrengen um detaillierte Informationen zu finden. Wie folgende:

Am 21.08.2010 hatte der „Spiegel“ geschrieben: „Der Verdacht auf Vergewaltigung sei unbegründet, teilte die Ermittlungsbehörde mit. Die Stockholmer Justizsprecherin Eva Finné sagte: ‚Es gibt für mich keinen Grund zu dem Verdacht mehr, dass er eine Vergewaltigung begangen hat.’ Auslöser waren die Aussagen zweier Schwedinnen, die Assange Vergewaltigung sowie sexuelle Nötigung vorwarfen. Sie hatten berichtet, zunächst freiwillig Sex mit dem 39-jährigen Australier gehabt zu haben. Dabei sei er gewalttätig worden. Beide Frauen gingen zur Polizei, erstatteten aber keine Anzeige.

Am 18. November wurde der Haftbefehl gegen Assange erneuert. Neue Erkenntnisse zum Vergewaltigungsvorwurf lagen nicht vor, aber die schwedische Staatsanwaltschaft gab an, sie müsse Assange zu den Vorwürfen noch einmal befragen, um die Vernehmungen abschließen zu können.

Quelle: ef-magazin.de

Es ist gruselig, dass jemand, der, wenn diese 2 Textpassagen stimmen, etwas getan hat, was in jedem 2. Freudenhaus geschieht, mit einem der wohl extremsten Fahndungsmittel zusammen mit internationalen Schwerstverbrechern, gejagt wird. Es liegt meiner Meinung nach der Anschein nahe, dass bestimmte Personen hier unterschiedlich behandelt werden, je nach Interesse einer bestimmten Gruppe von einflussreichen Leuten.

Wenn er tatsächlich Gewalt gegen die Frauen angewandt hat, dann muss er natürlich befragt werden. Aber irgendwie hege ich starke Zweifel, dass, wenn er tatsächlich gefasst wird, dieser Prozess mit rechten Dingen vorgeht. Hunderte Politiker, die irgendwie jetzt etwas gegen ihn haben, werden einen Teufel tun um dort mitzumischen.

Ich finde die Story ebenso interessant wie den ganzen JMStV Kram.


Dieser Artikel enthält politisch kritischen Inhalt und regt zum Nachdenken an. Ich bin daher gezwungen ihn speziell einzustufen. § 4 Abs. 2 Satz 3 JMStV 😛

Ich konnts einfach nicht sein lassen 😀

15 Kommentare

  1. Bedenke, dass du Inhalte, die du mit „Ab 18“ einstufst, ab dem 01.01.2011 durch eine Altersverifikation schützen musst, falls der Änderung des JMStV zugestimmt wird. Alternativ darfst du die Inhalte dann nur zwischen 22 und 6 Uhr zugänglich machen.

  2. > … etwas getan hat, was in jedem 2. Freudenhaus geschieht …

    Ich interpretiere Ihr Statement im oben stehenden Kontext so: Weil die Frauen es zuerst freiwillig mit Assange getrieben haben, ist Gewalt, die er danach gegen sie ausgeübt hat, nicht mehr so schlimm, denn Ficken und Prügeln passen im Puff ja auch ganz gut zusammen – da zahlt man sogar dafür.

    Haben Sie überhaupt eine Ahnung, was Sie da geschrieben haben? Ich hoffe für Sie, dass das nicht der Fall ist, sondern dass Sie einfach nur extrem dumm sind.

  3. @Heinrich Seeger: Ich würde behaupten, dass Sie die Passage falsch verstanden haben. Die komplette Aussage war:

    Es ist gruselig, dass jemand, der, wenn diese 2 Textpassagen stimmen, etwas getan hat, was in jedem 2. Freudenhaus geschieht, mit einem der wohl extremsten Fahndungsmittel zusammen mit internationalen Schwerstverbrechern, gejagt wird.

    Dies bezieht sich auf die Verhältnismäßigkeit des Haftbefehls, nicht darauf, dass das Gewalt gegenüber Frauen als „ok“ empfunden wird.
    Daher auch die Aussage später:

    Wenn er tatsächlich Gewalt gegen die Frauen angewandt hat, dann muss er natürlich befragt werden.

    Es geht darum, dass der Vorwurf der Vergewaltigung bisher kaum begründet erscheint, er dennoch gesucht wird wie ein Schwerstverbrecher. Die Relation wird beanstandet, nicht die Gewalt. Die Relation wird daher beanstandet, als dass er sich nun auf einem Level mit Leuten aus der Drogenmafia, Terroristen und Serienmördern befindet.

    Ich kann aus persönlicher Erfahrung behaupten, dass der Autor des Artikels nicht dumm ist, geschweige denn „extrem“

  4. Sehr geehrter Herr Heinrich Seeger,
    Sie haben die Aussage dieses Satzes nicht korrekt verstanden, Ihr Zitat ist ein wenig aus dem Kontext gerissen. Der gesamte Satz sollte vermitteln, dass mich die Unverhältnismäßigkeit stört, die hier auffällt.
    Zusätzlich habe ich einige Sätze später geschrieben:

    Wenn er tatsächlich Gewalt gegen die Frauen angewandt hat, dann muss er natürlich befragt werden.

    „Befragt werden“, weil es ja nur angenommen wird, er habe Gewalt angewendet. Oder haben die Damen eindeutige Beweise dafür?
    Selbstverständlich sehe ich die Handlung der Justiz, ihn zur Rechenschaft zu ziehen, vollkommen ein, jedoch die Mittel, die eingesetzt werden, lassen mich doch sehr stutzen.
    Das war die tatsächlich Aussage!

    Edit:
    @Martin: Verdammt! Fast schon wie abgesprochen, du hast mir ja die Worte praktisch aus dem Mund geklaut. Hätt ich mir meine Rechtfertigung fast schon sparen können 😀
    @H. Seeger: Von Martin wurde die Nachricht absolut korrekt interpretiert. Ich gehe also davon aus, dass ich mich nicht zu unmissverständlich ausgedrückt haben kann.

  5. Haftbefehl bei Verdacht auf Vergewaltigung ist nicht unverhältnismäßig. Das trifft ohne Einschränkung zu. Daran ändert auch nichts, dass Assange wohl eher gesucht wird, weil er Assange ist, während andere Vergewaltigungsverdächtige frei davonkommen.

    Ich bleibe dabei: Die Relativierung „… was in jedem 2. Freudenhaus geschieht …“ ist ein übler Griff ins Klo. Dabei geht es nicht um Assange und ob er schuldig ist oder nicht, sondern um die Frage, ob sexuelle Gewalt nicht immer als Verbrechen, sondern unter Umständen auch als Kavaliersdelikt aufgefasst werden kann. Sie haben mit Ihrem Kommentar implizit das zweite nahegelegt, und das ist in keinem Kontext zu rechtfertigen.

  6. Haftbefehl bei Verdacht auf Vergewaltigung ist nicht unverhältnismäßig. Das trifft ohne Einschränkung zu.

    Dem stimme ich vollkommen zu.

    Daran ändert auch nichts, dass Assange wohl eher gesucht wird, weil er Assange ist, während andere Vergewaltigungsverdächtige frei davonkommen.

    Auch dem stimme ich zu. Es ändert nichts daran, dass es Assange ist, der gesucht wird! Es ändert nichts an einem normalen Haftbefehl!
    DAS ist aber KEIN normaler Haftbefehl!
    Hier wird unverhältnismäßig gehandelt! Das können Sie ja wohl kaum abstreiten.
    Wie Martin sagt wird Assange hier wegen Verdacht auf Vergewaltigung mit 286 Schwerstverbrechern gleichgestellt.

    Ich ziehe ein Beispiel, der erste Eintrag der Interpol Datenbank.
    Verdacht auf Vergewaltigung
    wird gleichgestellt mit
    „DRUGS RELATED CRIMES, DRUGS RELATED CRIMES CONSPIRACY, ENVIRONMENTAL CRIME, FRAUD, MONEY LAUNDERING, ORGANIZED CRIME /TRANSNATIONAL CRIME“
    Quelle

    Ich bleibe dabei: Die Relativierung “… was in jedem 2. Freudenhaus geschieht …” ist ein übler Griff ins Klo. Dabei geht es nicht um Assange und ob er schuldig ist oder nicht, sondern um die Frage, ob sexuelle Gewalt nicht immer als Verbrechen, sondern unter Umständen auch als Kavaliersdelikt aufgefasst werden kann. Sie haben mit Ihrem Kommentar implizit das zweite nahegelegt, und das ist in keinem Kontext zu rechtfertigen.

    Ihre Meinung. Ich bin für Meinungsfreiheit in Deutschland, ich werde Ihnen da nicht reinreden.

  7. @Hannes: Du hattest mit dem Satz:

    Wenn er tatsächlich Gewalt gegen die Frauen angewandt hat, dann muss er natürlich befragt werden.

    vorausgesetzt, er habe tatsächlich Gewalt gegen Frauen angewandt. Dann wird er festgenommen und kommt in U-Haft, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen (dringender Tatverdacht + Haftgründe) vorliegen. Sodann wird er angeklagt. Den Rest kann der Richter klären.

    Gleiches gilt für den etwaigen Vorwurf der Vergewaltigung.

  8. @Didi:
    Mit dem „Wenn“ habe ich bewusst einen Konditionalsatz eingeleitet weil ich nicht weiß, was tatsächlich passiert ist. Ich habe also nichts vorausgesetzt.

    Einer angemessenen strafrechtlichen Verfolgung stimme ich wie gesagt zu. Angemessen…

  9. Ich find die Diskussion ja nicht verkehrt, aber ich glaube wir driften hier ein wenig vom Kern ab.

    Mag sein, dass es vielleicht nicht so perfekt rüberkommt, aber die Grundaussage ist doch, dass ein möglicher Vergewaltiger nicht nur mit einem normalen Haftbefehl gesucht wird, sondern mit einem Haftbefehl von Interpol.

    Schweden hätte, und das wäre meiner Meinung nach verhältnismäßig gewesen, einen sogenannten internationalen Haftbefehl ausstellen können.
    Der Unterschied zwischen Interpol Haftbefehl und internationalem Haftbefehl ist, dass beim internationalen Haftbefehl lediglich ein Auslieferungsgesuch angehängt ist.

    Ein Haftbefehl der Interpol ist eine ganz andere Dimension. Es wird die aktive Mithilfe von 188 Mitgliedstaaten erbeten. Das macht bei gefährlichen Schwerverbrechern durchaus Sinn und ich bin froh, dass wir soetwas haben. Einen solchen Haftbefehl für einen möglichen Vergewaltiger, dem noch nichts nachgewiesen werden konnte, finde ich einfach übertrieben.
    Die bei Interpol Gesuchten sind meist schon verurteilt, aber untergetaucht, oder ihnen werden Verbrechen vorgeworfen, für die es richtige handfeste Beweise gibt.

    Im Fall Assange ist das aber nicht der Fall. Die Frauen haben keine Anzeige erstattet, die Justiz hatte den Haftbefehl bereits wieder zurückgenommen und nun nach der Veröffentlichung geht das so aus dem Ruder.

    Ich möchte nochmals festhalten: Haftbefehl bei Verdacht, kein Einwand dagegen. Interpol Haftbefehl zur Befragung? Es wurde nicht mal Anklage erhoben, soweit ich weiß. Das ist unverhältnismäßig.

    Und zum Verhältnis von Strafen: Ich bin der Meinung, dass die meisten Vergewaltiger deutlich zu mild bestraft werden. Das nur als Klarstellung.

    Zum Schluß möchte ich doch noch etwas loswerden, was ich bisher verschiegen habe: Auch wenn man der Meinung ist, dass eine Aussage ein „Griff ins Klo“ ist, so sollte man sachlich genug bleiben, denjenigen nicht als „extrem dumm“ zu bezeichnen. Wir haben zwar Meinungsfreiheit, aber respektvoller Umgang sollte darunter nicht leiden müssen. Nicht umsonst macht der Ton die Musik.

    Ein besinnliches 2. Adventwochenende!

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